Ein Nutzer hat Perplexity, Google und Meta verklagt, weil sie angeblich sensible Chatprotokolle ohne Zustimmung weitergegeben haben. Laut der Klage ist der „Inkognito-Modus“ von Perplexity ineffektiv und schützt die persönlichen Daten der Nutzer nicht.
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KI erklärt
Was besagt die Klage gegen Perplexity wegen Datenschutz im Inkognito-Modus?
Ein Nutzer verklagt Perplexity, Google und Meta, weil sensible Chatprotokolle ohne Zustimmung weitergegeben wurden. Die Klage kritisiert, dass der Inkognito-Modus von Perplexity die Daten nicht schützt und Ad-Tracker private Gespräche überwachen.
- Kurz erklärt: Perplexity teilt laut Klage komplette Chatprotokolle mit Google und Meta, auch von Nicht-Abonnenten, ohne Nutzer darüber zu informieren.
- Warum es relevant ist: Die Weitergabe sensibler Daten wie finanzieller und gesundheitlicher Informationen verletzt Datenschutzgesetze und betrifft die Privatsphäre der Nutzer.
- Das Wichtigste: Die Klage fordert Schadenersatz und zeigt, dass der Inkognito-Modus von Perplexity nicht den versprochenen Schutz bietet.

Perplexity und die Weitergabe sensibler Daten im Inkognito-Modus
Die Klage behauptet, dass Perplexity, eine KI-Suchmaschine, komplette Chatprotokolle mit Google und Meta teilt, ohne dass die Nutzer darüber informiert werden. Dies betrifft sowohl Abonnenten als auch Nicht-Abonnenten. Der Kläger, John Doe, gibt an, dass sensible Informationen, darunter finanzielle und gesundheitliche Daten, an diese Unternehmen weitergegeben wurden. Besonders problematisch sei dies für Nicht-Abonnenten, deren Gespräche über eine URL von Dritten eingesehen werden könnten. Der Kläger beschreibt die Ad-Tracker als „browserbasierte Abhörtechnologie“, die es Google und Meta ermöglicht, private Unterhaltungen zu überwachen.
Der Kläger äußert Besorgnis darüber, dass die finanziellen Daten seiner Familie geteilt wurden, da er Perplexity zur Steuerverwaltung und für rechtliche Beratung nutzt. Die Klage hebt hervor, dass Perplexity die Nutzer nicht darüber informiert, dass ihre Daten geteilt werden, und dass das Unternehmen seine Datenschutzrichtlinie versteckt. Dies könne dazu führen, dass Nutzer wichtige Details zur Datenverarbeitung übersehen. Zudem wird Perplexity vorgeworfen, sowohl bundesstaatliche als auch bundesweite Gesetze zu verletzen, indem es die Nutzung von Ad-Trackern nicht offenlegt. Der Kläger fordert Schadenersatz und Strafschadensersatz und weist darauf hin, dass er die Suchmaschine ohne eine gerichtliche Verfügung nicht weiter nutzen kann.
Ausblick und Bedeutung für den deutschen Markt
Analyse von AIny: Die Klage könnte das Bewusstsein für Datenschutz bei KI-Diensten in Deutschland stärken. Deutsche Entwickler und Unternehmen sollten besonders darauf achten, wie sie Nutzerdaten verarbeiten und transparent kommunizieren. Es könnte notwendig werden, strengere Datenschutzrichtlinien umzusetzen, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden und den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Quelle: Ars Technica
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